Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

Antragstellung online über das Bundesportal:

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als Anbieter in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat. Sie können das Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion auch online über das Bundesportal stellen.

Link zum Bundesportal

Über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis nicht nur für den Identitätsnachweis im Bürgeramt, sondern vor allem im privaten Umfeld, beispielsweise in der Bank, oder im Empfang eines Hotels. Sie legen ihren Ausweis vor und werden anhand des Lichtbildes erkannt.

 

Diese Transaktionen und Prozesse werden zunehmend in das Internet verlagert. Für den Identitätsnachweis in der digitalen Welt gibt es den Online-Ausweis. Mit ihm ist die elektronische Identifizierung genauso sicher und einfach, wie das Vorzeigen eines Ausweises.

Durch den Online-Ausweis können Unternehmen und Behörden elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Personalausweis, ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder ihrer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU identifizieren und authentisieren.

Das Anmelden in Portalen, das Ausfüllen von Formularen und die Altersverifikation im Internet oder an Automaten werden damit erheblich erleichtert. Unternehmen und Behörden erhalten nur dann Zugang zu den elektronischen Ausweisdaten von Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie eine Berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes gemäß §21 des Personalausweisgesetzes erhalten haben.

Die staatliche Berechtigung gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger sich bei der Nutzung ihres Online-Ausweises ebenso auf die Identität ihres Gegenübers verlassen können, wie die Unternehmen und Behörden, die von staatlichen Stellen bestätigte Meldedaten erhalten.

Welche Schritte notwendig sind, um das Online-Ausweisen mit eigenen Onlinediensten anzubieten, erfahren Unternehmen auf dieser Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Behörden informieren sich bitte auf dieser Internetseite.

Über 240 Anwendungsbeispiele für digitale Verwaltungsleistungen und Onlinedienste von Unternehmen, die das Online-Ausweisen ermöglichen, finden Sie hier auf dem Personalausweisportal.

Datensicherheit

International anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren garantieren einen sicheren Datentransfer zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Unternehmen und Behörden andererseits. Ein auf staatlichen Berechtigungen basierendes Zugriffssystem regelt, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf.

Die Vergabestelle entscheidet über den Zugriff auf die Datenfelder des Personalausweises. Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber muss bei der Nutzung des Online-Ausweises die Übertragung ihrer/ seiner Daten mit ihrer/ seiner selbstgewählten, sechsstelligen PIN explizit bestätigen.

Die Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen, dass alle Stellen, die Informationen aus dem Online-Ausweis abfragen, tatsächlich dazu berechtigt sind.

Formulare zum Download

Alle Formulare der VfB erhalten Sie im  Personalausweisportal.

Ihr Kontakt

Vergabestelle für Berechtigungszertifikate; Globaler Sperrdienst

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-33100
Fax
02289910358-2833
Mail
nPA@bva.bund.de

Zum Kontaktformular

Diese Seite